ecoDevis 2025
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Material/Prozess Verwendungszweck Thema |
Vorgaben | Hinweise/Quellen |
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ecoDevis 665: Doppel- und Verbunddoppelböden | ||
Allgemeine Anforderungen | ||
Hinweise zum NPK |
Die nachfolgenden Anforderungen können teilweise mit Unterabschnitt 080 des NPK 665 in das Leistungsverzeichnis übernommen werden. |
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Abbruch Bodenbeläge |
Abbruch von Bodenbelägen aus Kunststoff: Recycling nach dem Konzept von "ARP Schweiz - Arbeitsgemeinschaft für das Recycling von PVC-Bodenbelägen". |
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Voranstriche und Anstrichstoffe |
Voranstriche und andere Anstrichstoffe müssen wasserverdünnbar sein oder dürfen max. % 1 Lösemittel enthalten. |
Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120-040 |
Spachtel-, Nivellier- und Ausgleichsmassen, Dicht- und Klebstoffe |
Sämtliche Spachtel-, Nivellier- und Ausgleichsmassen sowie Dicht- und Klebstoffe müssen mindestens die Klassifizierung EC 1, EC 1 R oder gleichwertig aufweisen. |
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Bodenbeläge aus Kunststoff |
Elastische Bodenbeläge aus Kunststoff: Es sind nur Beläge mit niedrigem Verbrauch an grauer Energie und ohne umwelt- und gesundheitsrelevante Bestandteile zugelassen. |
Das Einhalten dieser Anforderung kann anhand der ecoProdukteliste oder dem Sicherheitsdatenblatt überprüft werden. Die relevanten umwelt- und gesundheitsgefährdenden Bestandteile sind in der Methodik Baumaterialien ecobau aufgeführt. |
Textile Bodenbeläge |
Textile Bodenbeläge müssen das GUT-Signet aufweisen. |
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Holz mit Label CH Holz, FSC- und PEFC-Label |
Holz und Holzwerkstoffe müssen das Label Schweizer Holz, das FSC-, das PEFC- oder ein gleichwertiges Label tragen. |
Vorgabe Minergie-ECO 210-070 |
Aussereuropäisches Holz mit FSC- und PEFC-Label |
Holz und Holzwerkstoffe aussereuropäischer Herkunft müssen das FSC-, das PEFC- oder ein gleichwertiges Label tragen. |
Erlaubt die Verwendung von europäischem Holz ohne Label. Als europäische Länder gelten die EU- und EFTA-Mitgliedsstaaten.
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Formaldehyd Holzwerkstoffe |
Holzwerkstoffe für beheizte Innenräume müssen den Empfehlungen für die Anwendung 1 nach der „Produktliste Holzwerkstoffe in Innenräumen“ von Lignum entsprechen. |
Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120-020 |
Kreislauffähigkeit |
Zur Gewährleistung der Kreislauffähigkeit müssen die Materialien mindestens eine der folgenden Anforderungen erfüllen:
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Die Anforderungen an die Wiederverwendbarkeit und das Recycling sowie die Anforderungen an die zu erbringenden Nachweise sind im Reglement für die ecoProdukte definiert.
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Austausch- und Rückbaubarkeit (Design for Disassembly) |
Es sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
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Abdeckarbeiten |
Zum Abdecken und Schützen von Bauteilen sind Abdeckpapier aus Rezyklat, Kunststofffolien aus Rezyklat oder Bretter bzw. Holzwerkstoffplatten zur mehrfachen Verwendung einzusetzen. |
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Silicondichtstoffe und -klebstoffe |
Silicondichtstoffe und -klebstoffe dürfen beim Aushärten keine gesundheitsrelevanten Bestandteile abspalten. |
Produkte mit Emicode EC1 oder EC1plus emittieren keine Abspaltprodukte. |
Materialvorgaben | Die nachfolgenden Materialvorgaben sind nur gültig, wenn die «Allgemeinen Anforderungen» zu diesem ecoDevis erfüllt sind. | |
665.02 |
1. Priorität: PUR aus überwiegend nachhaltigen Rohstoffen, Linoleum, Mehrschichtparkett zweischichtig, Klebeparkett. 2. Priorität: Polyolefin (TPO), Natursteinplatten, Keramikplatten. |
Vorgabe für PUR-Beläge nur gültig, wenn keine umwelt- und gesundheitsrelevanten Bestandteile enthalten sind. |
665.03 |
1. Priorität: Belag werkseitig: Holzwerkstoffplatte mit Alufolie belegt.
2. Priorität: Belag werkseitig: Gipsfaserplatte roh, Holzwerkstoffplatte mit Stahlblech belegt.
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665.04 |
1. Priorität: PUR aus überwiegend nachhaltigen Rohstoffen, Linoleum. 2. Priorität: Polyolefin (TPO), Natursteinplatten. |
Vorgabe für PUR-Beläge nur gültig, wenn keine umwelt- und gesundheitsrelevanten Bestandteile enthalten sind. |
Zusätzliche Hinweise | ||
Abgrenzung |
Von den Leistungen im NPK 665 wurden die unter Materialvorgaben aufgeführten Verwendungszwecke nach ökologischen Kriterien beurteilt (s. Methodik Baumaterialien ecobau). Die weiteren im NPK 665 vorhandenen Leistungen sind entweder ökologisch von geringer Bedeutung oder weisen keine Materialvarianten auf, weshalb sie nicht beurteilt wurden. |