Methodik ecobau
Erläuterung Methodik 2025
Die «Methodik Baumaterialien ecobau» wurde überarbeitet und die neuen Anforderungen sind nachfolgend beschrieben. Diese Änderungen haben Auswirkungen auf die Empfehlungen von Baumaterialien in den Instrumenten ecoBKP und ecoDevis sowie auf die Bewertung von Bauprodukten auf der ecoProdukteliste. Die neuen Anforderungen treten ab 1. Januar 2025 in Kraft. Die Dokumente sind bereits seit März 2024 zur Einsicht und Information verfügbar.
Eine Einführung in die neue Methodik Baumaterialien ecobau und das Reglement für die ecoProdukte fand bereits im April 2024 statt. Alle Unterlagen hier.
Die wichtigsten Informationen und Themen finden sie auf dieser Seite. Bei Fragen wenden sie sich an: marianne.staehler(at)ecobau.ch
Wann tritt sie in Kraft?
Die Methodik Version 2025 tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Sie wurde sowohl vom Fachbereich Material als auch vom Vorstand ecobau verabschiedet. Ab diesem Zeitpunkt ist die Methodik Baumaterialien Version 2023 nicht mehr gültig.
Auswirkungen auf die ecoProdukte
Ab Anfang 2025 werden alle neu eingereichten Produktanträge und Rezertifizierungen nach den neuen Anforderungen bewertet. Laufende Bewertungen bleiben bis zum Ablauf des Zertifikats gültig (sofern sich die Zusammensetzung in der Zwischenzeit nicht geändert hat). Das Reglement ecoProdukte wurde an die neuen Anforderungen und deren Nachweise angepasst. Seite ecoProdukte
Alle Änderungen auf einen Blick
Es wurden insbesondere folgende Anpassungen vorgenommen:
- Anpassung an der Bewertungssystematik (Kap. 2.1): Neu werden bei allen Produktgruppen alle Kriterien bewertet (mit einzelnen Ausnahmen); die Kriterien werden gewichtet; je nach Erfüllungsgrad der Kriterien erfolgt ein Abzug bis max. 2 Punkte pro Kriterium
- Neue Bewertungskriterien (Kap. 3): Kriterium Treibhausgasemissionen bei der Herstellung und Entsorgung wird bewertet. In der Nutzung (Kap. 3.3) werden neu die H-Sätze H317, H318 und H334 bewertet. Aufnahme von zwei neuen ökologischen Entsorgungswegen wie «Wiederverwendung» und «nachwachsende Rohstoffe».
- Absenkpfad für Zielwerte: Die Zielwerte für Graue Energie und Treibhausgasemissionen (Kap. 3.2) folgen ab 2026 einem definierten Absenkpfad.
- Konkretisierung Lösemittelgehalt (Kap. 3.3): Wasserverdünnbaren Baumaterialien mit mehr als 1 Massen-% organische Lösemittel im verkauften Baumaterial müssen einen Emissionstest vorlegen (bzw. gemäss GEV-Prüfmethode des Emicode-Labels Grenzwerte erfüllen)
- Verschärfungen Entsorgungsweg (Kap. 3.4): Zur Verringerung des Abfallaufkommens, zur Schonung der Ressourcen, des Klimas und des Deponieraums wird die Förderung der Wiederverwendung und des Recyclings in den Vordergrund gestellt (Kreislaufwirtschaft). Ein umweltverträglicher Entsorgungsweg ist nur dann gegeben, wenn die Anforderungen an die Wiederverwendung oder das Recycling erfüllt sind oder das Material zu mindestens 85 % aus nachwachsenden Rohstoffen besteht oder einen Recyclinganteil von mindestens 80 % aufweist.
Überblick über die Bewertungskriterien für Baumaterialien und Bauprodukte – Version 2025