ecoDevis 2025
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Material/Prozess Verwendungszweck Thema |
Vorgaben | Hinweise/Quellen |
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ecoDevis 237: Kanalisationen und Entwässerungen | ||
Allgemeine Anforderungen | ||
Hinweise zum NPK |
Die nachfolgenden Anforderungen können teilweise mit Unterabschnitt 080 des NPK 237 in das Leistungsverzeichnis übernommen werden. |
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Mörtel, Kleber und Fugendichtungen |
Mörtel, Kleber und Fugendichtungen sind mit wasserverdünnbaren Materialien oder solchen ohne Lösemittel (max. 1%) auszuführen. |
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Anstriche, Imprägnierungen und Beschichtungen |
Anstriche, Imprägnierungen und Beschichtungen müssen wasserverdünnbar sein oder dürfen max. % 1 Lösemittel enthalten. |
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Silicondichtstoffe und -klebstoffe |
Silicondichtstoffe und -klebstoffe dürfen beim Aushärten keine gesundheitsrelevanten Bestandteile abspalten. |
Produkte mit Emicode EC1 oder EC1plus emittieren keine Abspaltprodukte. |
Nicht klassifizierter Beton |
Sofern technisch machbar sind Füll-, Hüll- und Unterlagsbeton, Betonfertigteile, Glas-, Stahl- und Kunststofffaserbeton mit folgenden RC-Anteilen herzustellen: 1. Priorität: Mind. 80% Betongranulat C oder Mischgranulat M. 2. Priorität: Mind. 40% Betongranulat C oder Mischgranulat M. |
Der Einfluss des RC-Anteils auf die Betonökobilanz kann mit dem Betonsortenrechner berechnet werden. |
Kreislauffähigkeit |
Zur Gewährleistung der Kreislauffähigkeit müssen die Materialien mindestens eine der folgenden Anforderungen erfüllen:
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Die Anforderungen an die Wiederverwendbarkeit und das Recycling sowie die Anforderungen an die zu erbringenden Nachweise sind im Reglement für die ecoProdukte definiert.
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Materialvorgaben | Die nachfolgenden Materialvorgaben sind nur gültig, wenn die «Allgemeinen Anforderungen» zu diesem ecoDevis erfüllt sind. | |
237.01 |
1. Priorität: PE-Rohre SN 2/ SN 4, PP-Rohre SN 4/SN 8/SN 12, Steinzeugrohre. 2. Priorität: PE-Rohre SN 8, PP-Rohre SN 16, PVC-U-Kompaktrohre SN 2/SN 4. |
Vorgabe für PVC-U-Rohre nur gültig, wenn keine umwelt- und gesundheitsrelevanten Bestandteile enthalten sind. Dies ist i.d.R. bei Verwendung von Calcium-/Zink-Stabilisatoren, teilweise auch mit organischen Stabilisatoren, erfüllt. |
237.02 |
1. Priorität: Betonrohre bewehrt und unbewehrt, Normallast Steinzeugrohre. 2. Priorität: Hochlast Steinzeugrohre, PP-Rohre SN 4/SN 8/SN 12, PE-Rohre SN 2/SN 4. |
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237.03 |
1. Priorität: Aushubmaterial, rezyklierte Gesteinskörnungen, Recyclingbeton. |
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Zusätzliche Hinweise | ||
Abgrenzung |
Von den Leistungen im NPK 237 wurden die unter Materialvorgaben aufgeführten Verwendungszwecke nach ökologischen Kriterien beurteilt (s. Methodik Baumaterialien ecobau). Die weiteren im NPK 237 vorhandenen Leistungen sind entweder ökologisch von geringer Bedeutung oder weisen keine Materialvarianten auf, weshalb sie nicht beurteilt wurden. |
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ecoDevis 241: Ortbetonbau | ||
Allgemeine Anforderungen | ||
Nicht klassifizierter Beton |
Sofern technisch machbar sind Füll-, Hüll- und Unterlagsbeton, Betonfertigteile, Glas-, Stahl- und Kunststofffaserbeton mit folgenden RC-Anteilen herzustellen: 1. Priorität: Mind. 80% Betongranulat C oder Mischgranulat M. 2. Priorität: Mind. 40% Betongranulat C oder Mischgranulat M. |
Der Einfluss des RC-Anteils auf die Betonökobilanz kann mit dem Betonsortenrechner berechnet werden. |
Betonzusatzmittel |
Bei technischer Machbarkeit ist auf Betonzusatzmittel zu verzichten. Sind solche erforderlich, sind Produkte ohne Lösemittel (max. 1%) oder wasserverdünnbare Produkte zu verwenden, welche 1. Priorität: das FSHBZ-Gütesiegel tragen oder keine umwelt- und gesundheitsgefährdenden Bestandteile enthalten. 2. Priorität: Bestandteile mit geringer Umwelt- und Gesundheitsgefährdung enthalten. |
Kontrolle der Anforderungen mittels Zertifikat, Produktedatenblatt oder Sicherheitsdatenblatt.
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Schalöl |
Produkte ohne Lösemittel (max. 1%) oder wasserverdünnbare Produkte, welche 1. Priorität: das europäische Umweltzeichen tragen oder keine umwelt- und gesundheitsgefährdenden Bestandteile enthalten. 2. Priorität: Bestandteile mit geringer Umwelt- und Gesundheitsgefährdung enthalten. |
Kontrolle der Anforderungen mittels Zertifikat, Produktedatenblatt oder Sicherheitsdatenblatt.
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Haftmittel, Nachbehandlungsmittel, Oberflächenbeschichtung |
Produkte mit Emicode EC1 bzw. EC1plus Label oder Produkte ohne Lösemittel (max. 1%) oder wasserverdünnbare Produkte. |
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Kreislauffähigkeit |
Zur Gewährleistung der Kreislauffähigkeit müssen die Materialien mindestens eine der folgenden Anforderungen erfüllen:
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Die Anforderungen an die Wiederverwendbarkeit und das Recycling sowie die Anforderungen an die zu erbringenden Nachweise sind im Reglement für die ecoProdukte definiert.
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Austausch- und Rückbaubarkeit (Design for Disassembly) |
Es sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
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Materialvorgaben | Die nachfolgenden Materialvorgaben sind nur gültig, wenn die «Allgemeinen Anforderungen» zu diesem ecoDevis erfüllt sind. | |
241.01 |
Einsatz von Recyclingbeton gemäss Merkblatt SIA 2030:2021. 1. Priorität: Recyclingbetonklassen RC-C50, RC-M40. 2. Priorität: Recyclingbetonklassen RC-C25, RC-M10. nicht empfohlen: Einsatz von Primärbeton, wenn RC-Beton innerhalb einer Transportdistanz von 25 km verfügbar ist (Ausnahmen vgl. KBOB Empfehlung 2007/2). |
Der Einfluss des RC-Anteils auf die Betonökobilanz kann mit dem Betonsortenrechner berechnet werden. |
241.04 |
1. Priorität: CEM III/A, CEM III/B. 2. Priorität: CEM II/A, CEMII/B-LL, CEM II/B-M, CEM II/C-M, ZN/D. |
Für Konstruktionsbeton, Füll-, Hüll- und Unterlagsbeton.
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241.05 |
1. Priorität: Schaumglasschotter, Schaumglasplatten mit Rohdichte ca. 115 kg/m3.
2. Priorität: Schaumglasplatten mit Rohdichte ca. 165 kg/m3. |
Schaumglasschotter nur einsetzen, wenn er dauerhaft trocken bleibt (Grundwasser, Staunässe). |
Zusätzliche Hinweise | ||
Recyclingbeton |
Im NPK 241 kann Recyclingbeton mit den Positionen 063 und 064 definiert werden. Zusätzlich zu den erforderlichen Betonpositionen kann mit den Positionen 685 und 784 die Preisänderung für Recyclingbeton ausgeschrieben werden. |
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Zementart |
Im NPK 241 kann die Verwendung von Zement CEM II und CEM III mit den Positionen 686 und 785 ausgeschrieben werden. |
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Betonzusatzmittel |
Im NPK 241 kann die Verwendung spezieller Betonzusatzmittel mit den Positionen 687 und 786 ausgeschrieben werden. |
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Schalöl |
Im NPK 241 kann die Verwendung spezieller Schalöle mit den Positionen 288 und 385 ausgeschrieben werden. |
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Abgrenzung |
Von den Leistungen im NPK 241 wurden die unter Materialvorgaben aufgeführten Verwendungszwecke nach ökologischen Kriterien beurteilt (s. Methodik Baumaterialien ecobau). Die weiteren im NPK 241 vorhandenen Leistungen sind entweder ökologisch von geringer Bedeutung oder weisen keine Materialvarianten auf, weshalb sie nicht beurteilt wurden. |