ecoDevis 2025



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ecoDevis 181: Garten- und Landschaftsbau

Allgemeine Anforderungen

Befahren des Bodens

Freigelegte Unterböden und wieder eingebaute Böden dürfen nicht befahren werden. Das Befahren des Oberbodens ist nur zulässig für einzelne Fahrten, wenn der Boden trocken und genügend bewachsen ist. Falls der Boden häufiger oder bei Nässe befahren wird, muss er mit geeigneten Mitteln geschützt werden (z.B. Baggermatratzen, Baupisten).

Oberboden: Humusschicht (dunkelbraun), Unterboden: darunter liegende Schicht (meist rötlich-braun).
Pflanzen verteilen mit den Wurzeln die Bodenpressung und schützen vor Verhärtung des Bodens.
Für Baupisten usw. kann allenfalls geeignetes Aushubmaterial oder RC-Kies verwendet werden.

Bodenfeuchte

Es darf nur auf und mit trockenen Böden gearbeitet werden. Vor jedem Maschineneinsatz und nach Witterungseinflüssen muss die Bodenfeuchtigkeit beurteilt werden, um die möglichen Arbeiten und die einsetzbaren Maschinen zu bestimmen. Die Resultate sind zu protokollieren.

Das Bearbeiten und Befahren nasser oder feuchter Böden führt zu irreversiblen Schäden.
Eine mögliche Methode zur Beurteilung der Bodenfeuchte ist die Fühlprobe: einen Erdbrocken zwischen den Fingern leicht zerdrücken. Lässt er sich kneten, ist der Boden zu nass: nicht befahren oder bearbeiten.

Wahl der Maschinen und Fahrzeuge

Muss der Boden befahren werden, ist immer eine möglichst leichte Maschine einzusetzen. Für Arbeiten mit Ober- und Unterboden sind Raupenbagger einzusetzen. Die Böden dürfen nur mit Raupenfahrzeugen mit einer Bodenpressung unter kg/cm2 0,5 befahren werden. Sollen ausnahmsweise andere Maschinen (Traxe, Kompaktlader, Radlader, Lastwagen und dgl.) eingesetzt werden, muss dies durch die Bauleitung bewilligt werden.

Luftreinhaltung (Baumaschinen und Geräte)

Baumaschinen mit einer Leistung über kW 18 müssen entweder den Partikelemissionsgrenzwert einhalten oder mit einem LRV-konformen Partikelfilter ausgerüstet sein.

Partikelfilter müssen auf der BAFU-Partikelfilterliste aufgeführt sein.

Luftreinhaltung (Transportfahrzeuge)

Es dürfen nur Transportfahrzeuge eingesetzt werden, die mindestens die Emissionsklasse EURO 6 erfüllen.

Bodenabtrag

Der Abtrag von Bodenmaterial hat streifenweise vom gewachsenen Boden oder von einer temporären Baupiste aus zu erfolgen.

Der verdichtungsempfindliche Unterboden darf keinesfalls befahren werden.

Bodendepots

Der Boden muss beim Schütten des Zwischenlagers möglichst trocken sein. Oberboden, Unterboden und Untergrundmaterial müssen getrennt gelagert werden. Oberbodendepots dürfen nach dem Absetzen nicht höher als m 1,5, Unterbodendepots nicht höher als m 2,5 sein. Bei Bodenmaterial mit mehr als
% 30 Tongehalt beträgt die maximale Höhe m 1,5. Sie werden auf ein direkt auf dem bewachsenen Boden verlegtes Trennvlies geschüttet. Das Bodendepot ist so anzulegen, dass das Regenwasser oberflächlich abfliessen und versickern kann. Es darf weder befahren noch als Lagerplatz verwendet werden und muss sofort nach der Schüttung begrünt werden.

Auf kurzfristige Depots (bis zu einem Jahr) eine einjährige Gründüngungsmischung (z.B. Phacelia, Alexandriner-, Perserklee), auf langfristige Depots eine winterharte Gründüngungsmischung (z.B. Luzerne-/ Kleegras) ansäen. Die Pflanzen schützen das Depot, verhindern die Auswaschung von Bodenbestandteilen und reduzieren den Bewuchs mit unerwünschten Pflanzenarten (invasive Neophyten).
Die Anwendung von Unkrautvertilgungsmitteln ist gemäss ChemRRV verboten.

Wiedereinbau von Boden

Der Untergrund muss vor dem Wiedereinbau aufgelockert und bei Bedarf mit einer Sickerschicht versehen werden, damit die Sickerfähigkeit des Untergrunds gewährleistet ist. Unter- und Oberboden sind möglichst in einem Arbeitsgang einzubauen. Der wieder eingebaute Boden ist sofort zu begrünen.

Für Sickerschichten kann je nach Situation Recycling-Kiessand P verwendet werden.

Wiederverwendung von Materialien

Bei der Gestaltung der Umgebung sind Materialien soweit möglich vor Ort wieder zu verwenden. Neue Materialien sind nur zuzuführen, wenn dies unvermeidbar ist. Muss Material abtransportiert werden, ist dieses nach Möglichkeit wieder zu verwenden.

Bodenbörsen existieren in vielen Kantonen. Adressen von Verwertungs- und Entsorgungsbetrieben:

Durchlässigkeit befestigter Flächen

Befestigte Aussenflächen sind soweit möglich nicht zu versiegeln.

S. Vorgabe für Beläge

Versickerung

Unverschmutztes Regenwasser ist oberflächlich versickern zu lassen.

Z. B. Versickerungsmulde, Versickerung über die Schulter.

Bepflanzung

Zur Bepflanzung sind standortgerechte einheimische Arten zu verwenden.

Gemäss eidg. Freisetzungsverordnung (FrSV) dürfen invasive Neophyten nicht unkontrolliert verbreitet werden.
Liste der invasiven gebietsfremden Arten der Schweiz:

Schutz von Bäumen

Bei Bauarbeiten im Bereich von Bäumen (Radius der Baumkrone plus m 2) ist vor Baubeginn entweder der ganze Bereich mit einem stabilen Bauzaun abzutrennen, oder der Boden und der Baumstamm sind mit geeigneten Massnahmen zu schützen. Grabarbeiten, Aufschüttungen oder das Befahren sind in diesem Bereich zu vermeiden.

Innerhalb der Abschrankungen dürfen keine Güter gelagert oder Bauinstallationen errichtet werden.

Schutz von Naturwerten

Bestehende Naturwerte (Böden, Wälder, Hecken, Trockenmauern, Feuchtbiotope, Gewässer und dgl.) sowie Habitate von Pflanzen und Tieren (Nistplätze, Brutgebiete, Bäume und dgl.) sind mit geeigneten Massnahmen zu schützen.

Pflanzenschutzmittel

Auf naturnahen Flächen dürfen keine Pflanzenschutzmittel (Biozide, Herbizide) und Dünger eingesetzt werden.

Gemäss ChemRRV ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Dächern, Terrassen und Wegen verboten.

Lichtemissionen

Leuchten dürfen keine Abstrahlung gegen den Himmel aufweisen.

Unnötige Lichtemissionen aus Beleuchtungsanlagen führen zur Beeinträchtigung von Ökosystemen, zum Tod von Tieren und zu Umweltbelastung (Stromverbrauch).

Holzauswahl

1. Priorität: Hölzer und Holzwerkstoffe aus nachhaltiger Produktion mit Nachweis Label Schweizer Holz, FSC- bzw. PEFC-Label oder gleichwertigem Label.

2. Priorität: Hölzer und Holzwerkstoffe europäischer Herkunft ohne Nachweis einer nachhaltigen Produktion.

nicht empfohlen: Hölzer und Holzwerkstoffe aussereuropäischer Herkunft ohne Nachweis einer nachhaltigen Produktion.

Als europäische Länder gelten die EU- und EFTA-Mitgliedsstaaten.
Kontrolle der Vorgaben mittels Zertifikaten (CoC bis zum Lieferanten des Verabeiters) oder Eintrag in ecoProdukteliste und auftragsbezogenen Lieferscheinen.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 210-060
Vorgabe Minergie-ECO 210-070

Kreislauffähigkeit

Zur Gewährleistung der Kreislauffähigkeit müssen die Materialien mindestens eine der folgenden Anforderungen erfüllen:
- Nachweis der Wiederverwendbarkeit,
- Nachweis eines Recyclingkonzepts,
- Enthält mindestens 85% nachwachsender Rohstoffe.

Die Anforderungen an die Wiederverwendbarkeit und das Recycling sowie die Anforderungen an die zu erbringenden Nachweise sind im Reglement für die ecoProdukte definiert.
Recyclingkonzept: Es gibt anerkannte Verbandslösungen für das Recycling (s. Webseite ecobau > Instrumente > ecoProdukte > Hilfsmittel).

Austausch- und Rückbaubarkeit (Design for Disassembly)

Es sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
-Zugänglichkeit der Verbindungspunkte
-Unabhängige Demontierbarkeit der Komponenten (insbesondere bei unterschiedlichen Lebensdauern)
-Lösbare, vorzugsweise sichtbare Befestigung z.B. mittels Steckverbindungen oder Schrauben, für welche möglichst wenig verschiedene Werkzeuge benötigt werden
-Vermeidung unnötiger Behandlungen und Veredelungen
-Reduktion der Anzahl Komponenten und Verwendung von standardisierten Komponenten.

Nicht klassifizierter Beton

Sofern technisch machbar sind Füll-, Hüll- und Unterlagsbeton, Betonfertigteile, Glas-, Stahl- und Kunststofffaserbeton mit folgenden RC-Anteilen herzustellen:

1. Priorität: Mind. 80% Betongranulat C oder Mischgranulat M.

2. Priorität: Mind. 40% Betongranulat C oder Mischgranulat M.

Der Einfluss des RC-Anteils auf die Betonökobilanz kann mit dem Betonsortenrechner berechnet werden.

Betonzusatzmittel

Bei technischer Machbarkeit ist auf Betonzusatzmittel zu verzichten. Sind solche erforderlich, sind Produkte ohne Lösemittel (max. 1%) oder wasserverdünnbare Produkte zu verwenden, welche

1. Priorität: das FSHBZ-Gütesiegel tragen oder keine umwelt- und gesundheitsgefährdenden Bestandteile enthalten.

2. Priorität: Bestandteile mit geringer Umwelt- und Gesundheitsgefährdung enthalten.

Kontrolle der Anforderungen mittels Zertifikat, Produktedatenblatt oder Sicherheitsdatenblatt.
Die relevanten umwelt- und gesundheitsgefährdenden Bestandteile sind in der Methodik Baumaterialien ecobau aufgeführt.

Schalöl

Produkte ohne Lösemittel (max. 1%) oder wasserverdünnbare Produkte, welche

1. Priorität: das europäische Umweltzeichen tragen oder keine umwelt- und gesundheitsgefährdenden Bestandteile enthalten.

2. Priorität: Bestandteile mit geringer Umwelt- und Gesundheitsgefährdung enthalten.

Kontrolle der Anforderungen mittels Zertifikat, Produktedatenblatt oder Sicherheitsdatenblatt.
Die relevanten umwelt- und gesundheitsgefährdenden Bestandteile sind in der Methodik Baumaterialien ecobau aufgeführt.

Materialvorgaben

Die nachfolgenden Materialvorgaben sind nur gültig, wenn die «Allgemeinen Anforderungen» zu diesem ecoDevis erfüllt sind.

181.01
Klassifizierter Beton gemäss SN EN 206

Einsatz von Recyclingbeton gemäss Merkblatt SIA 2030:2021.

1. Priorität: Recyclingbetonklassen RC-C50, RC-M40.

2. Priorität: Recyclingbetonklassen RC-C25, RC-M10.

nicht empfohlen: Einsatz von Primärbeton, wenn RC-Beton innerhalb einer Transportdistanz von 25 km verfügbar ist (Ausnahmen vgl. KBOB Empfehlung 2007/2).

Der Einfluss des RC-Anteils auf die Betonökobilanz kann mit dem Betonsortenrechner berechnet werden.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 220-090
Vorgabe Minergie-ECO 220-100

181.02
Zement für Beton

1. Priorität: CEM III/A, CEM III/B.

2. Priorität: CEM II/A, CEM II/B-LL, CEM II/B-M, CEM II/C-M, ZN/D.

Für Konstruktionsbeton, Füll-, Hüll- und Unterlagsbeton.
Betone mit CEM III besitzen eine geringere Frühfestigkeit (längere Ausschalzeiten) und entwickeln weniger Wärme beim Abbinden (eingeschränkter Einsatz bei tiefen Temperaturen).
Weitere empfohlene Zemente enthält die ecoProduktliste.

Der Einfluss der Zementwahl auf die Betonökobilanz kann mit dem Betonsortenrechner berechnet werden.

Vorgabe Minergie-ECO 210-040

181.04
Entwässerungsrohre bis DN 200

1. Priorität: PP-Rohre SN 4/SN 8/SN 12, Steinzeugrohre, PE-Rohre SN 2/SN 4.

2. Priorität: PE-Rohre SN 8, PP-Rohre SN 16, PVC-U-Rohre SN 2/SN 4.

Vorgabe für PVC-U-Rohre nur gültig, wenn keine umwelt- und gesundheitsrelevanten Bestandteile enthalten sind. Gussrohre weisen höhere Werte für die Graue Energie und die Treibhausgasemissionen auf als solche aus andern Materialien.

181.05
Kabelschutzrohre flexibel

2. Priorität: PE-Rohre KRFWG, Polyolefin-Rohre KRFWG, PP-Rohre KRFWG.

181.07
Entwässerungsrinnen

1. Priorität: Betonrinne mit Gusszarge, PP-Rinne.

2. Priorität: Betonrinne mit Chromstahlzarge, Polymerbetonrinne mit Gusszarge.

Nicht empfohlen sind Rinnen mit verzinkter Stahlzarge, da die Zinkemissionen das Wasser belasten können.

181.09
Abdichtung für Retentionsanlagen

1. Priorität: PE-Folie, Bentonitmatte.

2. Priorität: Bentonit, Weissfeinkalk, Ziegeleiton, EPDM-Folie.

Vorgabe für EPDM-Folie nur gültig, wenn keine umwelt- und gesundheitsrelevanten Bestandteile enthalten sind und der Halogengehalt max. 5% beträgt.

181.10
Beläge

1. Priorität: Natursteinplatten 30 mm Herkunft Schweiz, Natursteinpflästerung Herkunft Schweiz, Betonplatten 40 mm, Schotter- und Kiesrasen, Massivholzbelag, Holzpflästerung, Mergelbelag.

2. Priorität: Natursteinplatten 30 mm Herkunft Europa, Verbund-/Pflastersteine aus Beton, Rasengittersteine, Klinkersteine 50 mm.

Sitzplätze, Gehwege, Parkplätze u.a. sind möglichst wasserdurchlässig zu gestalten. Platten und Steine sind in Splitt oder Kies zu verlegen (ungebundene Bauweise), Fugen sind offen zu lassen oder mit Sand auszufugen.
Herkunft Natursteine Europa: nur sofern die maximale Transportdistanz weniger als ca. 500 km (Wegstrecke) ab der Schweizer Grenze beträgt.
Keramikplatten, Asphaltbeläge und naturfaserverstärkte Kunststoffe (WPC) weisen eine deutlich höhere Graue Energie auf.

181.11
Sichtschutz, Sichtschutzwände

1. Priorität: Holzwand aus Brettern oder Palisaden, Natursteine Herkunft Schweiz, Chromstahl Gitter, Stahlblech Gitter.

2. Priorität: Betonlamellen Wand, Natursteine Herkunft Europa.

Die Begrünung von Sichtschutzwänden ist aus ökologischer Sicht zu begrüssen.
Herkunft Natursteine Europa: nur sofern die maximale Transportdistanz weniger als ca. 500 km (Wegstrecke) ab der Schweizer Grenze beträgt.
Ganzmetall- oder Kunststoffwände weisen eine höhere Graue Energie auf.

181.12
Abdeckungen für Entwässerungsrinnen, Belastungsklasse A

1. Priorität: -

2. Priorität: Chromstahl.

Nicht empfohlen sind Abdeckungen aus verzinktem Stahl, da die Zinkemissionen das Wasser belasten können.

181.13
Abdeckungen für Entwässerungsrinnen, Belastungsklasse B

1. Priorität: Polypropylen.

2. Priorität: Chromstahl.

Nicht empfohlen sind Abdeckungen aus verzinktem Stahl, da die Zinkemissionen das Wasser belasten können.

181.14
Abdeckungen für Entwässerungsrinnen, Belastungsklasse C

1. Priorität: Gusseisen.

2. Priorität: Chromstahl.

Nicht empfohlen sind Abdeckungen aus verzinktem Stahl, da die Zinkemissionen das Wasser belasten können.

Zusätzliche Hinweise

Abgrenzung

Von den Leistungen im NPK 181 wurden die unter Materialvorgaben aufgeführten Verwendungszwecke nach ökologischen Kriterien beurteilt (s. Methodik Baumaterialien ecobau). Die weiteren im NPK 181 vorhandenen Leistungen sind entweder ökologisch von geringer Bedeutung oder weisen keine Materialvarianten auf, weshalb sie nicht beurteilt wurden.