ecoDevis 2024
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Gesamter ecoDevis als pdf |
Material/Prozess Verwendungszweck Thema |
Vorgaben | Hinweise/Quellen |
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ecoDevis 181: Garten- und Landschaftsbau | ||
Allgemeine Anforderungen | ||
Befahren des Bodens |
Freigelegte Unterböden und wieder eingebaute Böden dürfen nicht befahren werden. Das Befahren des Oberbodens ist nur zulässig für einzelne Fahrten, wenn der Boden trocken und genügend bewachsen ist. Falls der Boden häufiger oder bei Nässe befahren wird, muss er mit geeigneten Mitteln geschützt werden (z.B. Baggermatratzen, Baupisten). |
Oberboden: Humusschicht (dunkelbraun), Unterboden: darunter liegende Schicht (meist rötlich-braun). |
Bodenfeuchte |
Es darf nur auf und mit trockenen Böden gearbeitet werden. Vor jedem Maschineneinsatz und nach Witterungseinflüssen muss die Bodenfeuchtigkeit beurteilt werden, um die möglichen Arbeiten und die einsetzbaren Maschinen zu bestimmen. Die Resultate sind zu protokollieren. |
Das Bearbeiten und Befahren nasser oder feuchter Böden führt zu irreversiblen Schäden. |
Wahl der Maschinen und Fahrzeuge |
Muss der Boden befahren werden, ist immer eine möglichst leichte Maschine einzusetzen. Für Arbeiten mit Ober- und Unterboden sind Raupenbagger einzusetzen. Die Böden dürfen nur mit Raupenfahrzeugen mit einer Bodenpressung unter kg/cm2 0,5 befahren werden. Sollen ausnahmsweise andere Maschinen (Traxe, Kompaktlader, Radlader, Lastwagen und dgl.) eingesetzt werden, muss dies durch die Bauleitung bewilligt werden. |
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Luftreinhaltung (Baumaschinen und Geräte) |
Baumaschinen mit einer Leistung über kW 18 müssen entweder den Partikelemissionsgrenzwert einhalten oder mit einem LRV-konformen Partikelfilter ausgerüstet sein. |
Partikelfilter müssen auf der BAFU-Partikelfilterliste aufgeführt sein. |
Luftreinhaltung (Transportfahrzeuge) |
Es dürfen nur Transportfahrzeuge eingesetzt werden, die mindestens die Emissionsklasse EURO 6 erfüllen. |
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Bodenabtrag |
Der Abtrag von Bodenmaterial hat streifenweise vom gewachsenen Boden oder von einer temporären Baupiste aus zu erfolgen. |
Der verdichtungsempfindliche Unterboden darf keinesfalls befahren werden. |
Bodendepots |
Der Boden muss beim Schütten des Zwischenlagers möglichst trocken sein. Oberboden, Unterboden und Untergrundmaterial müssen getrennt gelagert werden. Oberbodendepots dürfen nach dem Absetzen nicht höher als m 1,5, Unterbodendepots nicht höher als m 2,5 sein. Bei Bodenmaterial mit mehr als |
Auf kurzfristige Depots (bis zu einem Jahr) eine einjährige Gründüngungsmischung (z.B. Phacelia, Alexandriner-, Perserklee), auf langfristige Depots eine winterharte Gründüngungsmischung (z.B. Luzerne-/ Kleegras) ansäen. Die Pflanzen schützen das Depot, verhindern die Auswaschung von Bodenbestandteilen und reduzieren den Bewuchs mit unerwünschten Pflanzenarten (invasive Neophyten). |
Wiedereinbau von Boden |
Der Untergrund muss vor dem Wiedereinbau aufgelockert und bei Bedarf mit einer Sickerschicht versehen werden, damit die Sickerfähigkeit des Untergrunds gewährleistet ist. Unter- und Oberboden sind möglichst in einem Arbeitsgang einzubauen. Der wieder eingebaute Boden ist sofort zu begrünen. |
Für Sickerschichten kann je nach Situation Recycling-Kiessand P verwendet werden. |
Wiederverwendung von Materialien |
Bei der Gestaltung der Umgebung sind Materialien soweit möglich vor Ort wieder zu verwenden. Neue Materialien sind nur zuzuführen, wenn dies unvermeidbar ist. Muss Material abtransportiert werden, ist dieses nach Möglichkeit wieder zu verwenden. |
Bodenbörsen existieren in vielen Kantonen. Adressen von Verwertungs- und Entsorgungsbetrieben: |
Durchlässigkeit befestigter Flächen |
Befestigte Aussenflächen sind soweit möglich nicht zu versiegeln. |
S. Vorgabe für Beläge |
Versickerung |
Unverschmutztes Regenwasser ist oberflächlich versickern zu lassen. |
Z. B. Versickerungsmulde, Versickerung über die Schulter. |
Bepflanzung |
Zur Bepflanzung sind standortgerechte einheimische Arten zu verwenden. |
Pflanzenliste mit Bäumen und Sträuchern: Heft 4 „Umgebung“ aus der Reihe Ökologie am Bau des vrb.
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Schutz von Bäumen |
Bei Bauarbeiten im Bereich von Bäumen (Radius der Baumkrone plus m 2) ist vor Baubeginn entweder der ganze Bereich mit einem stabilen Bauzaun abzutrennen, oder der Boden und der Baumstamm sind mit geeigneten Massnahmen zu schützen. Grabarbeiten, Aufschüttungen oder das Befahren sind in diesem Bereich zu vermeiden. |
Innerhalb der Abschrankungen dürfen keine Güter gelagert oder Bauinstallationen errichtet werden. |
Schutz von Naturwerten |
Bestehende Naturwerte (Böden, Wälder, Hecken, Trockenmauern, Feuchtbiotope, Gewässer und dgl.) sowie Habitate von Pflanzen und Tieren (Nistplätze, Brutgebiete, Bäume und dgl.) sind mit geeigneten Massnahmen zu schützen. |
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Pflanzenschutzmittel |
Auf naturnahen Flächen dürfen keine Pflanzenschutzmittel (Biozide, Herbizide) und Dünger eingesetzt werden. |
Gemäss ChemRRV ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Dächern, Terrassen und Wegen verboten. |
Lichtemissionen |
Leuchten dürfen keine Abstrahlung gegen den Himmel aufweisen. |
Unnötige Lichtemissionen aus Beleuchtungsanlagen führen zur Beeinträchtigung von Ökosystemen, zum Tod von Tieren und zu Umweltbelastung (Stromverbrauch). |
Holzauswahl |
1. Priorität: Hölzer und Holzwerkstoffe aus nachhaltiger Produktion mit Nachweis Label Schweizer Holz, FSC- bzw. PEFC-Label oder gleichwertigem Label.
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Als europäische Länder gelten die EU- und EFTA-Mitgliedsstaaten.
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Materialvorgaben | Die nachfolgenden Materialvorgaben sind nur gültig, wenn die «Allgemeinen Anforderungen» zu diesem ecoDevis erfüllt sind. | |
181.01 |
Einsatz von Recyclingbeton gemäss Merkblatt SIA 2030:2021. 1. Priorität: Recyclingbetonklassen RC-C50, RC-M40. 2. Priorität: Recyclingbetonklassen RC-C25, RC-M10. nicht empfohlen: Einsatz von Primärbeton, wenn RC-Beton innerhalb einer Transportdistanz von 25 km verfügbar ist (Ausnahmen vgl. KBOB Empfehlung 2007/2). |
RC-C: Beton mit mindestens 25 Massenprozent Betongranulat, RC-M: Beton mit mindestens 10 Massenprozent Mischgranulat.
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181.02 |
1. Priorität: CEM II/B-LL, CEM III/B 2. Priorität: CEM II/A, CEM III/A, ZN/D |
Für Konstruktionsbeton, Füll-, Hüll- und Unterlagsbeton.
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181.03 |
Bei technischer Machbarkeit ist auf Betonzusatzmittel zu verzichten. Sind solche erforderlich, sind Produkte ohne Lösemittel (max. 1%) oder wasserverdünnbare Produkte zu verwenden, welche 1. Priorität: das FSHBZ-Gütesiegel tragen oder keine umwelt- und gesundheitsgefährdenden Bestandteile enthalten. 2. Priorität: Bestandteile mit geringer Umwelt- und Gesundheitsgefährdung enthalten. |
Kontrolle der Anforderungen mittels Zertifikat, Produktedatenblatt oder Sicherheitsdatenblatt.
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181.04 |
1. Priorität: PE-Rohre SN 2, PP-Rohre SN4/SN 8, Steinzeugrohre.
2. Priorität: PE-Rohre SN 4, PP-Rohre SN 12/SN 16, PVC-U-Kompaktrohre SN 2/SN 4 mit Calcium-/Zink-Stabilisator (teilweise auch mit organischen Stabilisatoren).
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181.07 |
1. Priorität: Betonrinne mit Gusszarge, Kunststoffrinne. 2. Priorität: Betonrinne mit Chromstahlzarge, Polymerbetonrinne mit Gusszarge. |
Nicht empfohlen sind Rinnen mit verzinkter Stahlzarge, da die Zinkemissionen das Wasser belasten können. |
181.08 |
1. Priorität: Guss, Kunststoff (nur bis Belastungsklasse B). 2. Priorität: Chromstahl. |
Nicht empfohlen sind Abdeckungen aus verzinktem Stahl, da die Zinkemissionen das Wasser belasten können. |
181.09 |
1. Priorität: PE-Folie, Bentonitmatte, Weissfeinkalk. 2. Priorität: Bentonit. |
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181.10 |
1. Priorität: Wassergebundene Beläge, Schotter- und Kiesrasen, "weiche" Natursteine (z.B. Kalkstein, Sandstein, Travertin) mit Herkunft Schweiz, Betonplatten, Holzbelag, Holzpflästerung. 2. Priorität: "Weiche" Natursteine (z.B. Kalkstein, Sandstein, Travertin) mit Herkunft Europa, "harte" Natursteine (z.B. Granit, Gneis, Porphyr) mit Herkunft Schweiz und Europa, Verbund-/Pflastersteine aus Beton, Rasengittersteine, Klinkersteine. |
Sitzplätze, Gehwege, Parkplätze u.a. sind möglichst wasserdurchlässig zu gestalten. Platten und Steine sind in Splitt oder Kies zu verlegen (ungebundene Bauweise), Fugen sind offen zu lassen oder mit Sand auszufugen.
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181.11 |
1. Priorität: Hecke, Holzwand aus Brettern oder Palisaden, "weiche" Natursteine (z.B. Kalkstein, Sandstein, Travertin) mit Herkunft Schweiz, Gitter Edelstahl oder Stahl blank mit Bepflanzung. 2. Priorität: "Weiche" Natursteine (z.B. Kalkstein, Sandstein, Travertin) mit Herkunft Europa, "harte" Natursteine (z.B. Granit, Gneis, Porphyr) mit Herkunft Schweiz, Wand aus Betonlamellen. |
Die Begrünung von Sichtschutzwänden ist aus ökologischer Sicht zu begrüssen.
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Zusätzliche Hinweise | ||
Abgrenzung |
Von den Leistungen im NPK 181 wurden die unter Materialvorgaben aufgeführten Verwendungszwecke nach ökologischen Kriterien beurteilt (s. Methodik Baumaterialien ecobau). Die weiteren im NPK 181 vorhandenen Leistungen sind entweder ökologisch von geringer Bedeutung oder weisen keine Materialvarianten auf, weshalb sie nicht beurteilt wurden. |