Die Schweiz setzt neue Anforderungen
5.2.2025
Am 1. Januar 2025 sind in der Schweiz bedeutende Änderungen im Umweltschutzgesetz (USG) in Kraft getreten, die auf die Stärkung der Kreislaufwirtschaft abzielen.
Wesentliche Änderungen ab 1. Januar 2025:
- Regelungen zur grauen Energie im Bausektor: Die Kantone sind verpflichtet, Grenzwerte für die graue Energie bei Neu-bauten und bedeutenden Renovationen festzulegen.
Art. 45 Abs. 3 Bst. e EnG - Förderung ressourcenschonenden Bauens: Der Bundesrat er-hält die Kompetenz, Anforderungen an ressourcenschonendes Bauen zu definieren, um nachhaltige Baupraktiken weiter zu stärken.
Art. 35j Abs. 1 USG - Vorbildfunktion des Bundes: Der Bund ist verpflichtet, bei Beschaffungen und eigenen Bauprojekten eine Vorbildrolle in Bezug auf Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft einzunehmen
Art. 35j Abs. 2 USG - Verankerung der Abfallhierarchie: Das Recycling erhält Vorrang vor der Verbrennung von Abfällen. Dieses Prinzip soll die Ressourcenschonung fördern und die Umweltbelastung redu-zieren.
(Graue Energie = Treibhausgasemissionen)