Methodik ecobau

Methodik 2025

Methodik Baumaterialien ecobau, Version 2025

Die «Methodik Baumaterialien ecobau» wurde überarbeitet und die neuen Anforderungen sind unten beschrieben. Diese Änderungen haben Auswirkungen auf die Empfehlungen von Baumaterialien in den Instrumenten ecoBKP und ecoDevis sowie auf die Bewertung von Bauprodukten auf der ecoProdukteliste. Die neuen Anforderungen treten im Januar 2025 in Kraft. Die Dokumente sind ab März 2024 zur Einsicht und Information verfügbar.

Am 16. April 2024 um 10.30 bis 11.30 Uhr fand eine Einführung in die neue Methodik Baumaterialien ecobau und das Reglement für die ecoProdukte statt. Alle Unterlagen hier.

Die wichtigsten Informationen und Themen finden sie auf dieser Seite. Bei Fragen wenden sie sich an: marianne.staehler(at)ecobau.ch

Wann tritt sie in Kraft?

Die Methodik Version 2025 tritt im Januar 2025 in Kraft. Sie wurde durch den Fachbereich Material und vom Vorstand ecobau verabschiedet. Bis dahin bleibt die Methodik Version 2023 gültig.

Auswirkungen auf die ecoProdukte

Ab Anfang 2025 werden alle neu eingereichten Produktanträge sowie die Rezertifizierungen mit den neuen Anforderungen bewertet. Laufende Bewertungen bleiben bis zum Ablauf des Zertifikats gültig (wenn die Zusammensetzung in der Zwischenzeit nicht geändert hat). Das Reglement der ecoProdukte wurde auf diese neuen Anforderungen und deren Nachweise angepasst. Es wird in den nächsten Wochen aufgeschaltet. » Seite ecoProdukte

Alle Änderungen auf einen Blick

Es wurden insbesondere folgende Anpassungen vorgenommen:

  • Anpassung an der Bewertungssystematik (Kap. 2.1): Neu werden bei allen Produktgruppen alle Kriterien bewertet (mit einzelnen Ausnahmen); die Kriterien werden gewichtet; je nach Erfüllungsgrad der Kriterien erfolgt ein Abzug bis max. 2 Punkte pro Kriterium
  • Neue Bewertungskriterien (Kap. 3): Kriterium Treibhausgasemissionen bei der Herstellung und Entsorgung wird bewertet. In der Nutzung (Kap. 3.3) werden neu die H-Sätze H317, H318 und H334 bewertet. Aufnahme 2 neuer ökologischer Entsorgungswege wie die «Wiederverwendung» und «Nachwachsenden Rohstoffe».
  • Absenkpfad für Zielwerte: Die Zielwerte für Graue Energie und Treibhausgasemissionen (Kap. 3.2) folgen ab 2026 einem definierten Absenkpfad
  • Konkretisierung Lösemittelgehalt (Kap. 3.3): Wasserverdünnbaren Baumaterialien mit mehr als 1 Massen-% organische Lösemittel im verkauften Baumaterial müssen einen Emissionstest vorlegen (bzw. gemäss GEV-Prüfmethode des Emicode-Labels Grenzwerte erfüllen)
  • Verschärfungen Entsorgungsweg (Kap. 3.4): Zur Reduzierung des Abfallstroms, zur Schonung der Ressourcen, des Klimas sowie des Deponieraums wird neu die Förderung der Wiederverwendung und des Recyclings das Hauptanliegen. Nur wenn die Anforderungen an die Wiederverwendung oder an das Recycling erfüllt sind oder wenn das Material aus mind. 85% nachwachsendem Rohstoff besteht oder das Material einen Recyclinganteil von mind. 80% aufweist, wird ein ökologischer Entsorgungsweg erfüllt.

Überblick über die Bewertungskriterien für Baumaterialien und Bauprodukte – Version 2025

Unterlagen Methodik Baumaterialien ecobau

Die Methodik 2025 besteht ausfolgenden Dokumenten und Anhängen

Methodik Baumaterialien ecobau und Anhang 1

Das Dokument beschreibt die Methodik Baumaterialien ecobau, deren Zusammenhänge und Umsetzung in den Instrumenten von ecobau. Es erläutert auch die Beurteilungskriterien und die Bewertungssystematik.

A2- Anhang Verwendungszwecke und Zielwerte

Das Dokument wird im Sommer publiziert.

Das Dokument listet diejenigen Verwendungszwecke nach NPK-Struktur auf, für welche Zielwerte (Graue Energie bzw. Treibhausgasemissionen) definiert wurden. Die zwei Zielwerte definieren die Grenzen zwischen tiefen/mittleren (Zielwert 1) und mittleren/hohen Werten (Zielwert 2) bezüglich der grauen Energie und Treibhausgase. In 1. Priorität/eco1 fallen Produkte/Baumaterialien, die den Zielwert «gering» und in die 2. Priorität/eco2 diejenigen, die den Zielwert «mittel» unterschreiten. Neue Verwendungszwecke oder Anpassungen in den Zielwerten mit Erläuterung sind auch in diesem Dokument ersichtlich.

A3 – Detaillierte Bewertungssystematik (neu)

Neu werden bei allen Produktgruppen ALLE Kriterien bewertet. Die Darstellung der Diagramme pro Produktgruppe wird mit dieser Darstellung ersetzt.

Das Dokument zeigt für alle Produktgruppen die Bewertung und Gewichtung der Kriterien. Dabei konkretisiert sie, welche Kriterien bewertet, nicht relevant, immer oder nie erfüllt sind.

A4 – Alternative Bewertungssysteme für Beschichtungen

Das Dokument zeigt auf, welche bestehenden Produktelabels vollständig anerkannt werden und mit welcher Bewertungskategorie im System von ecobau. Dies betrifft nur die Produktgruppe Beschichtungen für Bauprodukte unter 1mm. Beschichtungen über 1 mm werden weiterhin von ecobau bewertet.

Mit der Schweizer Stiftung Farbe, die ein Produktelabel für Beschichtungen (Umweltetikette) herausgibt, besteht eine Zusammenarbeit mit dem Ziel der gegenseitigen Anerkennung. Die Umweltetikette (UE) bewertet Beschichtungen unter 1 mm. Auf der Website der Stiftung Farbe wird pro Produkt die ecobau Klassierung ausgewiesen.

Daneben anerkennt ecobau weitere ausgewählte Emissionsstandards wie Natureplus, eco-Institut und Emicode.

A5 - Anhang Lebensdauertabelle

Das Dokument zeigt Ausnahmen auf, wann die Lebensdauer bei Bewertungen berücksichtigt wird. Normalerweise wird die Lebensdauer von Bauprodukten nicht beachtet, da sie sich in den meisten Fällen kaum unterscheiden. Eine Ausnahme bilden Bodenbeläge, bei denen die Lebensdauer um das Vierfache variieren kann. Dies wird durch die Lebensdauertabelle des HEV und des Mieterverbandes deutlich gemacht. Daher wird die Lebensdauer nur für Bodenbeläge gemäß NPK 664 «Beläge aus Holz, Kork, Laminat und dgl.»