ecoDevis 2024
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Material/Prozess Verwendungszweck Thema |
Vorgaben | Hinweise/Quellen |
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ecoDevis 117: Abbrüche und Demontagen | ||
Allgemeine Anforderungen | ||
Angaben zur Entsorgung von Bauabfällen |
Bei Bauarbeiten muss die Bauherrschaft der für die Baubewilligung zuständigen Behörde im Rahmen des Baubewilligungsgesuchs Angaben über die Art, Qualität und Menge der anfallenden Abfälle und über die vorgesehene Entsorgung machen, wenn voraussichtlich mehr als 200 m3 Bauabfälle anfallen. |
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Abfalltrennung |
Bei Bauarbeiten sind Sonderabfälle von den übrigen Abfällen zu trennen und separat zu entsorgen. Die übrigen Bauabfälle sind auf der Baustelle zu trennen. Soweit die Trennung der übrigen Bauabfälle auf der Baustelle betrieblich nicht möglich ist, sind die Abfälle in geeigneten Anlagen zu trennen. |
Für die Optimierung der Stoffflüsse kann der Rückbau zusätzlich durch eine Fachperson begleitet werden. |
Wiederverwendung von Materialien und Bauteilen |
Bei der Planung eines Abbruchs oder Umbaus sind die wieder verwendbaren Materialien und Bauteile rechtzeitig weiter zu vermitteln oder einer Bauteilbörse anzubieten. Bei historisch wertvollen Bauteilen ist die Denkmalpflege zu informieren. |
Besonders geeignet: Holzbalken, Stahlträger, Küchen, Sanitärapparate, Fenster, Türen, Massivholzparkett. |
Verwertung von Materialien und Bauteilen |
Rücknahmesysteme (Branchenlösungen) existieren für Bodenbeläge und Fenster aus PVC, Kunststoff-Dachbahnen aus PVC oder Polyolefinen und EPS. Für Mineralfaserdämmstoffe, Gipskarton- und Vollgipsplatten bieten die grossen Schweizer Hersteller das Recycling an. |
Das als Flammschutzmittel in EPS verwendete HBCD ist seit August 2015 verboten. Deshalb können HBCD-haltige EPS-Dämmungen aus dem Rückbau nicht mehr rezykliert werden. Bei Verschnitt von Baustellen ist das Recycling weiterhin möglich. |
Brennbare Abfälle, die nicht stofflich verwertbar sind |
Thermische Nutzung von nicht anderweitig verwertbaren, brennbaren Baustoffen in Zementwerken, Altholz- oder Kehrichtverbrennungsanlagen. |
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Umfang NPK 117 |
Der NPK 117 enthält die Arbeiten für den Rückbau von Anlagen und Anlageteilen, die im Hinblick auf die Umweltgefährdung problemlos, d.h. ohne weitere Massnahmen, abgebrochen, demontiert, transportiert und entsorgt werden können. |
Abbruch und Entsorgung von umweltgefährdenden Anlagen und Anlageteilen sind mit NPK 216 zu beschreiben. |
Schadstoffe vor Abbruch entsorgen |
Ist ein Objekt mit umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Stoffen wie polychlorierte Biphenyle (PCB), polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Blei, Asbest und dgl. kontaminiert, ist es vor dem Abbruch in einen Zustand zu überführen, in dem es problemlos weiterbearbeitet werden kann. |
Abbruch und Entsorgung von umweltgefährdenden Anlagen und Anlageteilen sind mit NPK 216 zu beschreiben. |
Auffinden von Schadstoffen |
Stösst der Unternehmer während der Abbrucharbeiten auf Schadstoffe, sind sofort alle Bauarbeiten einzustellen, und die Bauleitung ist unverzüglich zu informieren. |
Abbruch und Entsorgung von umweltgefährdenden Anlagen und Anlageteilen sind mit NPK 216 zu beschreiben. |
Entsorgung in Aufbereitungsanlage |
Mineralische Bauabfälle in Aufbereitungsanlage (Anlage für mineralische Recyclingbaustoffe wie Recycling-Kies, Recycling-Beton, Recycling-Belag usw.): |
Das Abbruchgut darf nicht mit Sonderabfall vermischt sein. |
Entsorgung in Recyclinganlage |
Stofflich verwertbare Bauabfälle in Recyclinganlage: |
Die korrekte Entsorgung kann mit NPK 117, Unterabschnitt 720 ausgeschrieben werden. |
Entsorgung mit vorgezogener Recyclinggebühr |
Bauabfälle mit vorgezogener Recyclinggebühr: |
Die korrekte Entsorgung kann mit NPK 117, Unterabschnitt 720 ausgeschrieben werden. |
Zusätzliche Hinweise | ||
Recyclingkonzepte |
Die verfügbaren Recyclingkonzepte sind im NPK 117 im Unterabschnitt 080 beschrieben. |